Corona-Regeln kommunale Sitzungen
Dienstag, 25. Januar 2022
Die Sitzungen der kommunalen Vertretungskörperschaften (Gemeindevertretung, Ausschüsse, Ortsbeiräte, Gemeindevorstand, Kommissionen) finden unter Anwendung der 3-G-Regel statt.
Das bedeutet, dass Mandatsträger sowie alle weiteren Anwesenden den Sitzungsraum nur dann betreten dürfen, wenn sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Anerkannt werden Antigen-Schnelltests die max. 24 Stunden alt sind, oder ein PCR Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.