Grundsteuer: Information bei Eigentümerwechsel
Wann erfolgt die Umstellung der Grundsteuer auf einen neuen Haus- oder Grundstückseigentümer?
Sie haben ein Haus, ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder eine andere Immobilie gekauft bzw. verkauft und fragen sich wann die Umstellung der Grundsteuer auf Sie bzw. den/die neue/n Eigentümer/in erfolgt?
Der Kauf einer Immobilie erfolgt durch notariellen Kaufvertrag. Nach Abschluss des Kaufvertrages wird eine Abschrift u.a. an das Bauamt der Gemeinde Dautphetal und an das zuständige Finanzamt gesandt.
Eine zeitnahe Umstellung der Grundsteuer auf den neuen Eigentümer ist dennoch nicht garantiert. Warum?
Die Gemeinde Dautphetal ist an die Regelungen der Abgabenordnung gebunden.
Gemäß §184 Abgabenordnung darf die Gemeinde Dautphetal erst nach Bekanntgabe eines neuen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheides auf den neuen Eigentümer umschreiben.
Zuständig für die Bekanntgabe dieser beiden Bescheide ist die Bewertungsstelle des Finanzamt Marburg- Biedenkopf. Im Wege der so genannten Zurechnungsfortschreibung schreibt das Finanzamt die Grundsteuer jedoch grundsätzlich erst zum 01. Januar des auf den Kauf bzw. die Veräußerung folgenden Kalenderjahres um. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der/die bisherige Eigentümer/in Schuldner/in der Grundsteuer.
Beispiel
- Übereignung des Grundstücks zum 01.08.2022
- Umschreibung durch das Finanzamt auf den Erwerber zum 01.01.2023
- Der Verkäufer bleibt für das Jahr der Übereignung (bis zum 31.12.2022) steuerpflichtig
Erfahrungsgemäß nimmt die Umschreibung durch das Finanzamt einige Monate in Anspruch. In einigen Fällen kann die Umschreibung daher nicht bis zum 01.01. durchgeführt werden. Der bisherige Eigentümer bleibt in einem solchen Fall so lange Eigentümer bis die Umschreibung erfolgt ist. Überzahlte Steuern werden nach erfolgter Umschreibung selbstverständlich unverzüglich erstattet.
Sobald der Gemeinde Dautphetal nach Bearbeitung durch das Finanzamt ein geänderter Grundsteuermessbescheid vorliegt- Ihnen geht zeitgleich ein entsprechender Bescheid zu- stellen wir die Grundsteuer um. Der/Die bisherige Eigentümer/in wird von der Grundsteuer entlastet, während der/die neue Eigentümer/in zahlungspflichtig wird.
Ein weiterer Hinweis
Derzeit ist die Grundsteuerreform in aller Munde. Allein in Hessen sind rund 3 Millionen Grundstücke neu zu bewerten. Ab dem 01.01.2025 soll die Neubewertung erstmals Anwendung finden. Es gelten hierbei die Eigentumsverhältnisse zum 01.01.2022. Dies führt zu einem erheblichen Arbeits- und Mehraufwand bei den Finanzbehörden. Grundstücke müssen mitunter nach altem und neuem Recht bewertet werden. Dies führt dazu, dass geänderte Grundsteuermessbescheide stark verzögert bei den Städten und Gemeinden eintreffen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus vorgenannten Gründen eine zeitnahe Umstellung der Grundsteuer nicht immer möglich ist.
Private Vereinbarung über anteilige Bezahlung der Grundsteuer
Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen steht es Verkäufer/in und Käufer/in aber frei, Erstattungsansprüche mittels einer privatrechtlichen Regelung im Kaufvertrag zu vereinbaren.
Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gerne an die zuständige Mitarbeiterin
Melanie Hille
Fachbereich II
Hainstraße 1
35232 Dautphetal
Tel. 06466/902-202
Fax 06466/920-5202
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