Einzug Kita-Gebühren
Nacherhebung der Betreuungsgebühren für die kommunalen Kindertageseinrichtungen für die Monate April bis Juli 2020
Die Veröffentlichung über die Nacherhebung der Betreuungsgebühren hat zu Rückfragen aus dem Kreis der Gebührenpflichtigen geführt, weshalb wir an dieser Stelle noch einige Erläuterungen nachreichen wollen.
Die Erhebung der Betreuungsgebühren für die kommunalen Kindertageseinrichtungen war wegen der zeitweisen Leistungseinschränkungen durch die Corona-Pandemie für die Monate April bis Juli 2020 ausgesetzt worden. Die „Aussetzung“ der Gebühren bedeutete nicht, dass sie überhaupt nicht mehr zu zahlen seien. Vielmehr sollte abgewartet werden, wie sich die Pandemie entwickelt und welche Entscheidungen die für die Gebührenfragen zuständigen politischen Gremien treffen – sobald sie wieder tagen durften.
Kosten Notbetreuung
Im Ergebnis wurden deutliche Erleichterungen für die Zahlungspflichtigen beschlossen:
Für die Monate April und Mai, die Zeit der sogenannten „Notbetreuung“, werden nur für die Kinder, welche die Notbetreuung tatsächlich in Anspruch genommen haben, Gebühren erhoben. Deren Eltern müssen aber auch nicht die normale Monatsgebühr zahlen, sondern einen vergünstigten Gebührensatz je Betreuungsstunde.
Beispiel: Ein Krippenkind wurde im April gar nicht, im Mai insgesamt 10 Stunden lang betreut. In diesem Fall ist für April gar keine Gebühr zu zahlen, für Mai errechnet sie sich wie folgt:
10 Betreuungsstunden mal 1,30 €/Betreuungsstunde gleich 13,00 Euro.
Eingeschränkter Regelbetrieb
Im Juni und Juli gab es den „eingeschränkten Regelbetrieb“. Alle Kinder durften wieder in unsere kommunalen Kitas kommen, in manchen Fällen waren jedoch die Betreuungszeiten eingeschränkt. So konnte ein Kind eventuell nicht im Modul D, sondern nur im Modul C betreut werden. In diesem Fall ist dann auch nur die Gebühr für Modul C festgesetzt worden. Eine Gebührenermäßigung erfolgt jedoch nur in der geschilderten Fallkonstellation. Wenn Eltern sich in den Monaten Juni oder Juli entschieden haben, ihr Kind vielleicht nur tageweise oder nur bis mittags betreuen zu lassen, hat das keine Auswirkungen auf die Gebührenpflicht.
Damit die Konten der Zahlungspflichtigen nicht plötzlich durch eine einzige große Zahlung belastet werden, wird die Gemeindekasse die Betreuungsgebühren wie folgt einziehen:
- April und Mai mit der Betreuungsgebühr für September
- Juni mit Oktober
- Juli mit November
Zahlungspflichtige, welche die Betreuungsgebühren noch überweisen, bitten wir zu den entsprechenden Terminen ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Wenn darüber hinaus ein Zahlungsaufschub gewünscht wird, kann das bei der Gemeindekasse, unter Vorlage einer Begründung und entsprechender Nachweise, beantragt werden
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Dautphetal
Im Auftrag:
Seibel