Einebnung von Gräbern
Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass gem. § 39 (1) der Friedhofssatzung der Gemeinde Dautphetal Grabmale, Grabeinfassungen und sonstige Grabausstattungen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung von der Grabstelle entfernt werden dürfen.
Für die Einebung ist grundsätzlich ein schriftlicher Antrag auf Grababräumung durch die Nutzungsberechtigten zu stellen. Ein entsprechendes Antragsformular kann hier heruntergeladen bzw. bei der Friedhofsverwaltung angefordert werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter der Tel.-Nr. 06466/920-302 (Frau Schepp) zur Verfügung.