Corona-bedingte Einschränkungen in den Kindergärten

Aufgrund der schnell steigenden Corona-Infizierten in unserem Landkreis möchten wir Sie über folgende Veränderungen und Maßnahmen in den Kindergärten der Gemeinde Dautphetal informieren.
Um im Fall einer Corona-Infektion in einer Kindertagesstätte zu vermeiden, dass die gesamte Einrichtung geschlossen werden muss, trennen wir schnellstmöglich die internen Bereiche der Kindertageseinrichtunge noch konsequenter voneinander.
Folgende Maßnahmen werden ergriffen:
- Außerhalb ihrer jeweiligen Gruppe sind die Mitarbeiter verpflichtet einen Mund-Naseschutz zu tragen.
- Bei Früh- und Spätdiensten dürfen sich Kinder und Personal aus verschiedenen Gruppen nicht mehr mischen.
- Bei Krankheit von Fachkräften darf die Vertretung ausschließlich durch Mehrarbeit von Fachkräften aus der eigenen Gruppe erfolgen. Ist es nicht möglich, den Regelbetrieb durch die Gruppen-Fachkräfte aufrecht zu erhalten, erfolgt eine Einschränkung der Betreuungszeit oder eine vorübergehende Schließung der Gruppe. Wir hoffen natürlich, dass die Auswirkungen im Regelfall begrenzt sind.
Diese Regeln gelten bereits:
- Bitte lassen Sie Ihr Kind so wenig Spielsachen wie möglich von zu Hause mitbringen.
- Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände, wenn Sie das Gebäude betreten (bspw. zum Elterngespräch oder zur Eingewöhnung).
- Bitte tragen Sie auf dem gesamten Gelände der Kindergärten einen Mund-Nasen-Schutz und achten darauf den Mindestabstand zu anderen Eltern und den Fachkräften einzuhalten.
- Ihr Kind darf die Einrichtung nicht besuchen, wenn es selbst oder jemand aus Ihrem Hausstand an einem der Covid19-Symptome leidet (Fieber, trockener Husten, Geruchs- oder Geschmackslosigkeit). Erst wenn diese abgeklungen sind, darf Ihr Kind wieder die Einrichtung besuchen. Diese Regeln gelten natürlich auch für die Fachkräfte und Praktikanten. Bitte beachten Sie dafür auch die aktualisierte Handreichung des Sozialministeriums (PDF).
Zusätzlich ergeben sich folgende Änderungen:
- Der Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sollen bis zum 31. Januar 2021 auf ein Minimum reduziert werden.
- Es wird dringend an die Eltern appelliert, Betreuungsangebote nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist.
- Wir bitten Sie, in jedem Fall den Betreuungsbedarf in Ihrer Kita anzugeben.
Durch diese Maßnahmen hoffen wir die Infektionsraten in den Einrichtungen und damit verbundene, mögliche Einschränkungen zu minimieren. Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne die Leitung der Einrichtung an oder wenden Sie sich an den Fachdienst Jugend und Familie der Gemeindeverwaltung.