Standesamtliche Trauungen während Corona
Mittwoch, 06. April 2022

Anordnung der Gemeinde Dautphetal aufgrund der aktuellen Verordnungslage nach dem Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung des Corona-Virus.
Wichtiger, allgemeiner Hinweis: Um grundsätzlich jeder Person die Teilnahme an der Trauung zu ermöglichen, wird keine 2G-/3G-Regelung angewandt. Daher besteht jedoch eine permanente Maskenpflicht im Innenbereich!
- Keine Beschränkung der Teilnehmeranzahl.
- Die Maske darf lediglich von der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und dem Brautpaar selbst während der Trauung abgenommen werden.
- Der Sektempfang, das Spalierstehen etc. ist innerhalb der Amtsräume aktuell nicht gestattet.
- Die vorstehenden Hinweise gelten für die gesamte Dauer und für den Ablauf der standesamtlichen Trauung.
- Personen, die Anzeichen einer Erkältungserkrankung aufweisen (z.B. Husten, Schnupfen etc.) und/oder die unter behördlich angeordneter Quarantäne stehen, sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.
Eine Änderung dieser Anordnung, insbesondere bei geänderten Grundlagen und Sachverhalten bleibt ausdrücklich vorbehalten.
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