Trauerfeiern und Beerdigungen während Corona
Mittwoch, 06. April 2022
- Für Beerdigungen und/oder Trauerfeiern bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen der Teilnehmerzahlen.
- Das Tragen einer Maske (OP oder FFP2) wird im Innenbereich dringend empfohlen.
- Personen, die Anzeichen einer Erkältungserkrankung aufweisen (z.B. Husten, Schnupfen etc.) und/oder die unter behördlich angeordneter Quarantäne stehen, sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.
- Der Gemeindegesang wird zugelassen.
- Die vorstehenden Hinweise gelten für die gesamte Dauer und für den Ablauf von Trauerfeier und/oder Beerdigung.
- Schon unter dem Gesichtspunkt des eigenen Schutzes haben die nach §13 des Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes Verantwortlichen (Angehörige bzw. Bestatter) auf die Einhaltung der vorstehenden Hinweise zu achten.
Eine Änderung dieser Anordnung, insbesondere bei geänderten Grundlagen und Sachverhalten bleibt ausdrücklich vorbehalten.