Bürgerbus: Fahrdienst zum regionalen Impfzentrum Marburg
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ab 9. Februar 2021 wird das regionale Impfzentrum in Marburg auf dem Messeplatz am Afföller geöffnet.
Bei den ersten Personen, die einen Impftermin vereinbaren können, handelt es sich unter anderem um Frauen und Männer, die 80 Jahre und älter sind.
Für die Anmeldung zu einem persönlichen Impftermin stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Telefon: 116117 oder 0611 – 50592888 (Erreichbarkeit täglich von 8-20 Uhr)
Internet: impfterminservice.hessen.de
Für den vollen Impfschutz sind zwei Impfungen im Abstand von ca. drei bis vier Wochen (abhängig vom Impfstoff) nötig. Deshalb sollten bitte zugleich zwei Termine vereinbart werden: Für die erste Impfung sowie für die notwendige zweite Impfung. Bei Fragen zur Durchführung der Impfung oder zum Impfstoff stehen die oben genannten Telefonnummern zur Verfügung bzw. bei medizinischen Fragen der Hausarzt.
Unterstützung vom Bürgerbus Dautphetal
Das Bürgerbusteam der Gemeinde Dautphetal möchte die Impfaktion mit einem Fahrdienst unterstützen, damit es gemeinsam gelingt, die Pandemie zu besiegen und damit für alle den Weg zurück in unseren gewohnten Alltag zu ebnen.
Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde, denen es nicht möglich ist, selbständig oder mit Hilfe von Angehörigen das Impfzentrum aufzusuchen und die keinen Anspruch auf Kostenerstattung der Transportkosten durch Sozialversicherungsträger haben, melden sich bitte nach Vereinbarung der persönlichen Impftermine während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung an der Infozentrale unter der Telefonnummer 06466-9200.
Die Bürgerbusfahrer vereinbaren anschließend mit den betroffenen Personen die erforderlichen Fahrten, holen die angemeldeten Personen direkt an der Haustür ab und bringen diese, nach durchgeführter Impfung, wieder zurück. Diese Fahrten sind wie gewohnt für die Fahrgäste kostenfrei. Weitere Informationen, unter anderem zu Hygienebestimmungen während der Fahrten erhalten die Personen vom Bürgerbusteam.
Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Fahrten nicht um Kranken- oder Personenbeförderungsfahrten im Sinne des SGB V handelt.
Schmidt
Bürgermeister