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Ordnungswidrigkeiten im Verkehr

In der Gemeinde Dautphetal werden Verkehrsordnungswidrigkeiten – ob im ruhenden oder fließenden Verkehr – nach den bundesweit geltenden Vorschriften geahndet.

Je nach Fall erhalten Sie zunächst ein Anhörungsschreiben mit allen wichtigen Informationen. Für Ihre Stellungnahme steht Ihnen neben dem schriftlichen und E-Mail-Weg auch das Online-Anhörungsportal zur Verfügung. Eine Online-Bezahlung ist derzeit nicht möglich.

Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Halten und Parken)

Wenn Ihr Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig abgestellt war oder Mängel aufweist, wird automatisch ein Verwarnungsgeldverfahren eingeleitet.
Bitte warten Sie das Anhörungsschreiben ab. Dieses enthält alle wichtigen Angaben wie Aktenzeichen, Sachbearbeiter, Tatvorwurf und ggf. Zeugen.

Die Höhe des Verwarnungsgeldes bzw. der Geldbuße sowie ein mögliches Fahrverbot richten sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.

  • Geringfügige Ordnungswidrigkeiten: Sie erhalten ein Verwarnungsgeldangebot. Wenn Sie den Betrag fristgerecht überweisen, ist die Angelegenheit erledigt. Eine Online-Zahlung ist nicht möglich.

  • Einwand gegen das Verwarnungsgeld: Innerhalb der angegebenen Frist können Sie schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Anhörungsportal (Zugangsdaten siehe Anhörungsschreiben) Stellung nehmen. Ihre Angaben und Beweismittel werden geprüft, anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung.

  • Keine Einigung: Stimmen Sie nicht zu und zahlen nicht, kann das Regierungspräsidium Kassel einen Bußgeldbescheid erlassen. Dieser ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten sind schriftlich oder elektronisch möglich. Notwendig sind genaue Angaben zu Tatzeit, Ort und möglichst ein Foto. Anonyme Anzeigen werden nicht verfolgt.

Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr

Wenn Sie z. B. durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung „geblitzt“ wurden, läuft ebenfalls automatisch ein Verwarnungsgeldverfahren ab.
Bitte warten Sie das Anhörungsschreiben ab. Dieses enthält alle relevanten Daten wie Aktenzeichen, Sachbearbeiter, Tatvorwurf und ggf. Zeugen.

Auch hier gilt der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog als Grundlage für Höhe und mögliche Dauer eines Fahrverbots.

  • Geringfügige Ordnungswidrigkeiten: Sie erhalten ein Verwarnungsgeldangebot. Bei fristgerechter Überweisung ist die Angelegenheit abgeschlossen. Eine Online-Zahlung ist nicht möglich.

  • Einwand gegen das Verwarnungsgeld: Stellungnahme innerhalb der Frist schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Anhörungsportal möglich. Ihre Argumente werden geprüft, danach erhalten Sie eine Entscheidung.

  • Keine Einigung: Ohne Zahlung kann das Regierungspräsidium Kassel einen Bußgeldbescheid erlassen – mit zusätzlichen Kosten.

Ansprechperson

Katja Damm

Seniorenarbeit, Ordnungswidrigkeiten