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Wichtige Information zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

23. Januar 2025     Rathaus, Wahlen

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine doppelte Beantragung von Briefwahlunterlagen nicht erforderlich ist. Haben Sie bereits per Wahlbenachrichtigung oder online beantragt, liegt uns Ihr Antrag vor.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel aufgrund von Fristen frühestens in der ersten Februarwoche gedruckt werden können. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt daher frühestens am 10. Februar 2025.

Wir bitten um Ihr Verständnis und darum, von Doppelanträgen abzusehen, da dies zusätzlichen Aufwand verursacht.

Vielen Dank!