28. Februar 2025 Rathaus
Hiermit wird angezeigt, dass Grabstätten, für die bis zum 30. April 2025 ein Antrag auf Abräumung durch den Bauhof bei der Gemeinde eingegangen ist, noch in diesem Jahr eingeebnet werden.
Später eingehende Anträge können erst wieder im Jahr 2026 berücksichtigt werden.
Für die Einebnung einer Grabstätte ist grundsätzlich ein schriftlicher Antrag auf (vorzeitige) Grababräumung durch den Nutzungsberechtigten zu stellen, der bei der Friedhofsverwaltung angefordert werden kann.
Für Rückfragen dazu stehen wir Ihnen gerne unter der Tel.-Nr. 06466/920-302 (Frau Schepp) zur Verfügung.