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E n t g e l t v e r z e i c h n i s
für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser/Bürgerhäuser
der Gemeinde Dautphetal
Veranstaltungen
qm 0,90 €
qm 0,50 €
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1. Allendorf |
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großer Saal
174
156,60 €
87,00 € |
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Küche (Kat. B)
20,45 €
15,34 € |
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2. Buchenau |
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großer Saal
218
196,20 €
109,00 € |
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Bühne
44
39,60 €
22,00 € |
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kleiner Saal
90
81,00 €
45,00 € |
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Gruppenraum II
74
66,60 €
37,00 € |
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Küche (Kat. A)
34,08 €
25,56 € |
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3. Damshausen |
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großer Saal
107
96,30 €
53,50 € |
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Küche (Kat. C)
20,45 €
15,34 € |
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4. Dautphe |
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großer Saal
155
139,50 €
77,50 € |
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Bühne
52
46,80 €
26,00 € |
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kleiner Saal
72
64,80 €
36,00 € |
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Jugendraum I
65
58,50 €
32,50 € |
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Jugendraum II
53
47,70 €
26,50 € |
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Küche (Kat. A)
34,08 €
25,56 € |
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5.
Elmshausen |
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großer Saal
135
121,50 €
67,50 € |
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Nebenraum
13
11,70 €
6,50 € |
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Thekenraum
25
22,50 €
12,50 € |
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Küche (Kat. B)
20,45 €
15,34 € |
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6. Friedensdorf |
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großer Saal
194
174,60 €
97,00 € |
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Bühne
51
25,95 €
25,50 € |
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7.
Herzhausen |
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großer Saal
130
117,00 €
65,00 € |
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kleiner Saal
60
54,00 €
30,00 € |
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Küche (Kat. B)
20,45 €
15,34 € |
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8.
Holzhausen |
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großer Saal
290
261,00 €
145,00 € |
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Konferenzraum
104
93,60 €
52,00 € |
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ehem. Bücherei
62
55,80 €
31,00 € |
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ehem. Stuhllager
26
23,40 €
13,00 € |
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Küche (Kat. A)
34,08 €
25,56 € |
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9.
Hommertshausen |
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großer Saal
150
135,00 €
75,00 € |
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Küche (Kat. B)
20,45 €
15,34 € |
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10.
Mornshausen |
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großer Saal
85
76,50 €
42,50 € |
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kleiner Saal
60
54,00 €
30,00 € |
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Clubraum
43
38,70 €
21,50 € |
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Küche (Kat. C)
10,23 €
7,67 € |
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11.
Silberg |
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großer Saal
109
98,10 €
54,50 € |
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Thekenraum
13
11,70 €
6,50 € |
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Küche (Kat. B)
20,45 €
15,34 € |
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12.
Wolfgruben |
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großer Saal
95
85,50 €
47,50 € |
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kleiner Saal
38
34,20 €
19,00 € |
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Thekenraum im Flur
26
23,40 €
13,00 € |
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Küche (Kat. B)
20,45 €
15,34 € |
50 v. H. der Gebühren von Familienfeiern sind zu entrichten für:
- kulturelle, kirchliche und
schulische Veranstaltungen
-
alle Veranstaltungen der in der Gemeindevertretung vertretenen Parteien und Wählergruppen,
wenn kein Eintritt erhoben
wird.
- Bestattungen
I.
Für
den 1. Tag einer Veranstaltung werden die vollen Gebühren, für jeden weiteren
Tag anlässlich des gleichen Anlasses wird die Hälfte des Tagessatzes erhoben.
II.
Bei
Veranstaltungen in den Bürgerhäusern, bei denen Geschirr oder Inventar nicht
ausreichend vorhanden ist, kann eine Ausleihe erfolgen. Für diesen Aufwand, der
durch gemeindliches Personal erfolgt, wird eine Pauschalgebühr in Höhe von
25,50 € festgesetzt.
III.
Für
Verkaufsveranstaltungen in den Bürgerhäusern ist die dreifache
Normalgebühr (0,90 € je m²) für die Benutzung zu erheben.
IV.
Für
die Telefonbenutzung ist eine Bereitstellungsgebühr von 5,00 € zuzüglich
0,15 € je Einheit zu zahlen.
V.
Für
die Benutzung des Kühlraumes ist eine Gebühr von 2,50 € pro Tag zu zahlen.
VI.
Für
die Benutzung der Toilettenanlagen in den Bürgerhäusern, z.B. bei Bratpartien
im Freien ohne Anmietung weiterer Räume im Bürgerhaus, wird bei einer anschließenden
Selbstreinigung durch den Veranstalter eine pauschale Gebühr in Höhe von 10,00
€ sowie bei einer Reinigung durch die Gemeinde eine Gebühr in Höhe von 25,00
€ erhoben.
VII.
Von
der Volkshochschule, die das Bürgerhaus regelmäßig ein- oder mehrmals wöchentlich
nutzt, ist ein Pauschalbetrag pro Benutzungstag in Höhe von 5,00 € für die
Reinigung zu entrichten.
Die gleiche Regelung gilt für
regelmäßig nutzende Vereine, sofern diese ihrer Reinigungsverpflichtung nach
Feststellung durch den Hausmeister nicht nachkommen.
VIII.
Für
eine Küchenteilbenutzung (Kurzzeitnutzung, Beerdigung) ermäßigt sich die Gebühr
für Familienfeiern um 1/3.
IX.
Gebührenfreie
Veranstaltungen (ausgenommen Küchenbenutzung)
Sitzungen und ähnliche
Veranstaltungen aller gemeindlichen Gremien
Jahreshauptversammlungen
von ortsansässigen Vereinen und Verbänden, dies gilt nicht, wenn anschließend
eine Tanzveranstaltung stattfindet
Benutzung von Jugendräumen
durch Jugendgruppen
Benutzung durch Feuerwehr,
DLRG, sonstige technische Hilfsdienste und
DRK für Aus- und Fortbildungszwecke
Fraktionssitzungen der in der
Gemeindevertretung vertretenen Parteien und
Wählergruppeneine Küchenbenutzung ist in
jedem Falle gebührenpflichtig.
X.
Für
sonstige Veranstaltungen erfolgt die Gebührenfestsetzung im Einzelfall durch
den Gemeindevorstand.
Das Entgeltverzeichnis tritt am 01.01.2002 in Kraft.
Gleichzeitig tritt das bisherige Entgeltverzeichnis vom 27.03.1995 außer Kraft.
Dautphetal, den 11.12.2001
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Dautphetal
Hauswirth
Bürgermeister